Die illegale Nutzung der Kurzwelle durch sogenannte Piratensender ist ein weltweites Phänomen, das sich über verschiedene Bereiche erstreckt. Privatpersonen, kommerzielle Akteure und paramilitärische Gruppen betreiben unautorisierte Funkübertragungen, die erhebliche Störungen im regulären Funkverkehr verursachen können. Diese Aktivitäten sind in den meisten Ländern strafbar, doch bleiben sie weiterhin ein präsentes Problem.

Frequenzbereiche und Nutzung
Piratensender operieren hauptsächlich im Kurzwellenbereich zwischen 3 und 30 MHz, da diese Frequenzen weite Übertragungsreichweiten ermöglichen. Besonders beliebt sind dabei Frequenzen im 11-Meter-Band (26,965 MHz bis 27,405 MHz), die eigentlich dem CB-Funk (Citizens Band Radio) vorbehalten sind. In Deutschland umfasst der CB-Funk 80 Kanäle von 26,565 MHz bis 27,405 MHz.
Ein Beispiel für die illegale Nutzung ist der Betrieb auf der Frequenz 27,555 MHz, die außerhalb der offiziell zugewiesenen CB-Funkkanäle liegt. Diese Frequenz wird oft von sogenannten “Freebandern” genutzt, die ohne Lizenz und Genehmigung Funkverkehr betreiben. Auch im 48-Meter-Band (6200–6525 kHz) sind häufig Piratensender aktiv, insbesondere in Europa.
Hauptakteure und Regionen
Die illegale Nutzung der Kurzwelle ist in verschiedenen Teilen der Welt verbreitet. In Europa sind insbesondere in Ländern wie Italien, Polen und dem Vereinigten Königreich Aktivitäten von Piratensendern dokumentiert. Diese Sender nutzen oft Frequenzen nahe den offiziellen CB-Funkkanälen oder im 48-Meter-Band (6200–6525 kHz).
In den USA gibt es ebenfalls eine aktive Szene von Piratensendern, die hauptsächlich im 43-Meter-Band (6850–7000 kHz) operieren. Diese Sender übertragen oft Musikprogramme oder politische Botschaften und umgehen dabei die Regularien der Federal Communications Commission (FCC).

Illegale Nutzung des CB-Funks
Der CB-Funk ist ein lizenzfreier Funkdienst, der bestimmten Frequenzbereichen und technischen Beschränkungen unterliegt. In Deutschland sind beispielsweise die Kanäle 1 bis 80 mit spezifischen Frequenzen und erlaubten Modulationsarten festgelegt.
Illegale Aktivitäten im CB-Funk umfassen die Nutzung nicht zugelassener Frequenzen, wie beispielsweise 27,555 MHz, sowie den Einsatz von Geräten mit höherer Sendeleistung oder nicht genehmigten Modulationsarten. Solche Verstöße können zu erheblichen Störungen im Funkverkehr führen und sind gesetzlich verboten.
Häufig genutzte Frequenzen
Neben der 27,555 MHz gibt es eine Vielzahl weiterer Frequenzen, die für illegale Funkaktivitäten genutzt werden. Diese umfassen:
CB-Funk (Freebanding):
- 26,815 MHz bis 27,995 MHz (außerhalb des offiziellen CB-Funkbereichs)
- 27,555 MHz USB (weltweit als inoffizieller Anrufkanal für DX-Verbindungen genutzt)
Piratensender auf Kurzwelle:
- 6.220 kHz
- 6.250 kHz
- 6.270 kHz
- 6.290 kHz
- 6.350 kHz

43-Meter-Band (meist in den USA):
- 6.880 kHz
- 6.900 kHz
- 6.915 kHz
- 6.940 kHz
- 6.970 kHz
Weitere illegale Frequenzen:
- 3.450 MHz – 3.495 MHz LSB (85-Meter-Band, Anruffrequenz bei 3.470 MHz LSB)
- 10.460 MHz USB (29-Meter-Band)
- 13.900 MHz – 13.995 MHz USB (21-Meter-Band, Anruffrequenz bei 13.970 MHz USB)
- 18.010 MHz – 18.050 MHz USB (16-Meter-Band, Anruffrequenz bei 18.030 MHz USB)
- 20.900 MHz – 20.980 MHz USB (14-Meter-Band, Anruffrequenz bei 20.930 MHz USB)
Diese Frequenzen werden oft von sogenannten “Freebandern” genutzt, die ohne Lizenz und Genehmigung Funkverkehr betreiben. Solche Aktivitäten sind in den meisten Ländern illegal und können zu erheblichen Störungen im regulären Funkverkehr führen.

Rechtliche Konsequenzen und Maßnahmen
Die zuständigen Behörden, wie in Deutschland die Bundesnetzagentur, überwachen den Funkverkehr und gehen gegen illegale Sender vor. Maßnahmen reichen von der Beschlagnahmung von Geräten bis hin zu Geld- und Freiheitsstrafen. Trotz dieser Risiken bleibt die illegale Nutzung der Kurzwelle ein anhaltendes Problem, das kontinuierliche Überwachung und Aufklärung erfordert.
Die illegale Nutzung der Kurzwelle durch Piratensender stellt eine ernsthafte Herausforderung für den regulären Funkverkehr dar. Besonders die missbräuchliche Verwendung von Frequenzen im CB-Funkbereich, wie der 27,555 MHz, führt zu Störungen und rechtlichen Konsequenzen. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Funkamateure und die Öffentlichkeit über die gesetzlichen Bestimmungen informiert sind und diese einhalten, um einen störungsfreien und sicheren Funkbetrieb zu gewährleisten.